In Kraft getretene Bebauungspläne
Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren
Die Bebauungspläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) werden vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Unterlagen Auskunft erteilt.
Eine Kopie des Bebauungsplanes kann sowohl als Druck als auch als PDF-Datei gegen eine Gebühr von 35 Euro erworben werden.
Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 10a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtlich maßgeblich sind allein die Pläne und Unterlagen, welche im Bauamt zur Einsichtnahme bereitliegen.
Die Einsichtnahme kann daher nach telefonischer Absprache unter 09281 / 815 - 1511 oder per E-Mail an stadtplanung(a)stadt-hof.de erfolgen.
Hinweis:
Die im Bebauungsplan aufgeführten Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen können bei Interesse im Fachbereich Stadtplanung, Zimmer-Nr. 106, eingesehen werden.
Im Geoportal der Stadt Hof finden Sie alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne und können für eine Adresse oder Flurstücksnummer den gültigen Bebauungsplan finden.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne